Sozialversicherung Bezugsgrössen: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften der Sozialversicherung ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Die Anbindung an eine Bezugsgröße erspart die jährliche Anpassung von Rechengrößen in anderen Vorschriften der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV). Quelle: WIKIPEDIA
Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengrösse, Bezugsgrösse dar. Die Anbindung an eine Bezugsgröße erspart die jährliche Anpassung von  
 
(§ 18 SGB IV).  





Version vom 13. März 2017, 12:50 Uhr

Das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres stellt eine Rechengrösse, Bezugsgrösse dar. Die Anbindung an eine Bezugsgröße erspart die jährliche Anpassung von (§ 18 SGB IV).


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Schlagwort: Sozialversicherung, Bezugsgrösse