Rentenversicherung gesetzliche, Rentenbescheid / Rentenauskunft: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.
Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.
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Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente.  
Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente.  
Ab April eines jeden Jahres wird die Auskunft an den Versicherten gesandt. Der genaue Zeitpunkt ist nicht festgelegt.
Ab April eines jeden Jahres wird die Auskunft an den Versicherten gesandt. Der genaue Zeitpunkt ist nicht festgelegt.
Die Renteninformation kann auch online angefordert werden und wird dann postalisch zugestellt. Besitzt der Versicherte eien Signaturkarte oder verfügt er über den neuen Personalausweis mit online-Ausweisfunktion erfolgt die Renteninformation auch direkt auf dem Bildschirm.


Die Renteninformation kann auch online angefordert werden und wird dann postalisch zugestellt. Besitzt der Versicherte eien Signarturkarte oder verfügt er über den neuen Personalausweis mit online-Ausweisfunktion erfolgt die Renteninformation auch direkt auf dem Bildschirm.
* '''Weitere Auskünfte'''<br />
* '''Weitere Auskünfte'''<br />



Aktuelle Version vom 12. Juni 2018, 08:41 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen dem Rentenbescheid und der Rentenauskunft unterschieden.


  • Rentenbescheid

Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:

- Rentenart
- Rentenbeginn
- Rentenhöhe
- Rentendauer

Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.


  • Rentenauskunft

Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente. Ab April eines jeden Jahres wird die Auskunft an den Versicherten gesandt. Der genaue Zeitpunkt ist nicht festgelegt. Die Renteninformation kann auch online angefordert werden und wird dann postalisch zugestellt. Besitzt der Versicherte eien Signaturkarte oder verfügt er über den neuen Personalausweis mit online-Ausweisfunktion erfolgt die Renteninformation auch direkt auf dem Bildschirm.


  • Weitere Auskünfte

Dem Versicherten kann auch die Auskunft über die mögliche Erwerbsminderungsrente erteilt werden. Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B.

- geplante Beitragszahlungen
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich



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