Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer

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Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. Schauen Sie unbedingt in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos


👁 Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer



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