Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.


⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie unbedingt in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !





Version vom 11. November 2020, 11:13 Uhr

Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie unbedingt in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


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