Privatrechtsschutzversicherung, Anwaltskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Der Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Tätigkeit abzurechnen. Entweder schließt er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung ab (z. B. können Stundensätze vereinbart werden) oder er rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren ab.
Zwei Möglichkeiten hat der Anwalt seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.<br />


Die Gebühren nach dem RVG stellen die Höchstgrenze der zu übernehmenden Gebühren für den Versicherer dar. Hat der VN eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, so übernimmt der Versicherer nicht mehr, als nach dem RVG an Gebühren entstanden wären.
Nach der '''Honorarvereinbarung'''  wird mit dem Mandanten ein Stundensatz vereinbart oder die Abrechnung erfolgt nach dem '''Rechtsanwaltsvergütungsgesetz''' (RVG). Die RVG stellt die Höchstgrenzen dar, ⚠️ wenn es mehr wird, muss der Versicherer nicht leisten.<br />


Im Rahmen des Spezial Straf Rechtsschutzes für das Gewerbe, Firmen und Betriebe werden ggf. auch Kosten bei angemessenener Honorarvereinbarung auch wenn diese über der RVG liegen, erstattet.
Im Rahmen des Spezial Straf Rechtsschutzes für das Gewerbe, Firmen und Betriebe werden ggf. auch Kosten bei angemessenener Honorarvereinbarung, auch wenn diese über der RVG liegen, erstattet.


► Sehen Sie hier die aktuelle RVG Tabelle ein: https://www.rvg-news.de/thema/rvg-tabelle/








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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


(vormals 82205 Gilching)


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'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>





Aktuelle Version vom 25. Juli 2022, 15:09 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Zwei Möglichkeiten hat der Anwalt seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.

Nach der Honorarvereinbarung wird mit dem Mandanten ein Stundensatz vereinbart oder die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die RVG stellt die Höchstgrenzen dar, ⚠️ wenn es mehr wird, muss der Versicherer nicht leisten.

Im Rahmen des Spezial Straf Rechtsschutzes für das Gewerbe, Firmen und Betriebe werden ggf. auch Kosten bei angemessenener Honorarvereinbarung, auch wenn diese über der RVG liegen, erstattet.

► Sehen Sie hier die aktuelle RVG Tabelle ein: https://www.rvg-news.de/thema/rvg-tabelle/



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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















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