Pferdehalterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. März 2022, 11:05 Uhr

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Pferdehaftpflichtversicherung

  • Luxustier oder Nutztier
hiervon hängt der Haftungsumfang der Pferdeversicherung ab.
Da die meisten Pferdebesitzer ihre Tiere nicht aus gewerblichen Gründen, sondern aus der Liebhaberei heraus halten, gelten Pferde rechtlich als so genannte Luxustiere. Anders als bei Nutztieren, auf die der Besitzer zur Erzielung seines Lebensunterhalts angewiesen ist (gewerbliche Nutzung), haftet der Pferdebesitzer hier in vollem Umfang verschuldensunabhängig für durch das Tier verursachte Schäden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für alle Pferdebesitzer unverzichtbar.


  • Haftungsumfang bei nicht gewerblicher Pferdenutzung
⚠️ Der Besitzer haftet verschuldensunabhängig. Der Pferdehalter haftet für die von seinem Pferd ausgehende „typische Tiergefahr“, dies ist durch $ 833 BGB geregelt. Er haftet für alle Schaden die durch sein Pferd entstehen und dies auch ohne eigenes Verschulden. Hintergrund ist, dass der Tierhalter in den Augen des Gesetzgebers allein durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen soll.


  • allgemeine Leistungen des Pferdehaftpflichtversicherers
Der Versicherer sorgt für den finanziellen Ausgleich von berechtigten Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Ansprüche berechtigt sind und wehrt diese ab, wenn sie nicht berechtigt sind. (passiver Rechtsschutz).
Finanzieller Ausgleich, Leistungen erfolgen für:
Personenschäden,
Sachschäden,
und Vermögensschäden.
Ansprüche dritter Personen, denen der Pferdehalter das Pferd gelegentlich u. unentgeltlich als Fremd-, Gastreiter zur Verfügung stellt, sind mitversichert, nicht aber das Risiko einer Reitbeteiligung.


  • Versicherungssummen
Schäden durch Pferde sind häufig äusserst kostenträchtig. Personenschäden liegen schnell im 5-stelligen Bereich. Um laufenden Rentenansprüche eines Geschädigten auch nachkommen zu können, sind Deckung über eine Million ratsam, erforderlich.


  • Eigenschäden
die der Pferdehalter / Pferdeeigentümer erfährt sind nicht versichert.


⚠️ Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer ist und dem Pferdehüter zu unterscheiden, letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.


Siehe auch:
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Beiträge
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gefährdungshaftung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gnadenbrotpferd
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Kutsch- und Schlittenfahrten
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Leistungen
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Mietsachschäden
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Reitbeteiligung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, verschuldensunabhängige Haftung
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Versicherungssumme
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Urteile
Pferdehalterhaftpflichtversicherung, örtlicher Geltungsbereich


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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08105 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn


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