Musikinstrumentenversicherung

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Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.


  • Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse

Legende:

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  ist versichert
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  ist nicht versichert und auch nicht versicherbar


Gefahren / Risiken / Schäden versichert / nicht versichert
Fahrlässigkeit
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unsachgemäße Handhabung
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Vorsatz Dritter
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Kurzschluß
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Überspannung
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Induktion
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Brand
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Blitzschlag
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Explosion
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Implosion
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Wasser
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Feuchtigkeit
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Überschwemmung
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Einbruchdiebstahl
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Diebstahl
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Beraubung
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Plünderung
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Sabotage
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Unterschlagung
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Betrug
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höhere Gewalt
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Konstruktionsfehler
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Materialfehler
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Ausführungsfehler
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Verlust
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Beschädigung
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Lackschäden
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Kratzschäden
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Schrammschäden
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Vorsatz des Versicherungsnehmers
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Krieg
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kriegsähnliche Ereignisse
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Bürgerkrieg
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Revolution
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Rebellion
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Aufstand
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innere Unruhen
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Kernenergie, radioaktive Substanzen oder nukleare Strahlung
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Erdbeben
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betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
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Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt sein mussten
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  • Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung

Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden.


  • Leistung im Schadensfall

Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für die anfallenden Reparaturkosten und bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwerts.


Die Erstattung des Neuwerts wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:

aktueller Listenpreis des versicherten Instruments
+ Zubehör
+ spezifische Verkabelung
+ Fracht
+ Montage
+ Mehrwertsteuer
= Versicherungssumme
  • Tarifliche Besonderheiten der Musikinstrumentenversicherung

- Kostenübernahme für ein Leihinstrument während der Reparatur
- Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt
- 24-Stunden-Deckung im Kfz


  • Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung

richtet sich nach:

- Art des Musikinstruments
- Wert des Musikinstruments
- Art des Zubehörs
- Wert des Zubehörs
- vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)


  • Beitragsbeispiele
Instrument
Wert
Jahresprämie
Klavier
4.500 €
66 €
Querflöte
50.000 €
330 €
Gitarre
2.500 €
45 €
Harfe
6.000 €
60 €
Schlagzeug
7.000 €
70 €
Saxophon
3.400 €
51 €
Trompete
1.450 €
45 €

Bei Prämienzahlung per Rechnung beträgt die Mindestprämie 75 €. Instrumente mit einem Wert ab 10.000 € sind beim Versicherer immer anfragepflichtig.

Schlagwort: Versicherung Musikinstrument, Musikinstrumente versichern, Musikinstrumentenversicherung Kosten, Instrumentenversicherung


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