Musikinstrumentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. '''Allgefahrenversicherung.''' D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.




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* '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung'''
* '''Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung'''


Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden.
Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden.




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* '''Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung'''
* '''Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung'''


Die Beitragshöhe zur Musikinstrumentenversicherung richtet sich nach:
richtet sich nach:


- Art des Musikinstruments
- Art des Musikinstruments
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- 24-Stunden-Deckung im Kfz
- 24-Stunden-Deckung im Kfz


Schlagwort:
Schlagwort: Musikinstrumente versichern


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Version vom 4. August 2017, 14:54 Uhr

Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.


  • Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse

Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert, versicherbar


Gefahren / Risiken / Schäden versichert / nicht versichert
Fahrlässigkeit
Haken gruen.png
unsachgemäße Handhabung
Haken gruen.png
Vorsatz Dritter
Haken gruen.png
Kurzschluß
Haken gruen.png
Überspannung
Haken gruen.png
Induktion
Haken gruen.png
Brand
Haken gruen.png
Blitzschlag
Haken gruen.png
Explosion
Haken gruen.png
Implosion
Haken gruen.png
Wasser
Haken gruen.png
Feuchtigkeit
Haken gruen.png
Überschwemmung
Haken gruen.png
Einbruchdiebstahl
Haken gruen.png
Diebstahl
Haken gruen.png
Beraubung
Haken gruen.png
Plünderung
Haken gruen.png
Sabotage
Haken gruen.png
Unterschlagung
Haken gruen.png
Betrug
Haken gruen.png
höhere Gewalt
Haken gruen.png
Konstruktionsfehler
Haken gruen.png
Materialfehler
Haken gruen.png
Ausführungsfehler
Haken gruen.png
Verlust
Haken gruen.png
Beschädigung
Haken gruen.png
Lackschäden
Minus rot.png
Kratzschäden
Minus rot.png
Schrammschäden
Minus rot.png
Vorsatz des Versicherungsnehmers
Minus rot.png
Krieg
Minus rot.png
kriegsähnliche Ereignisse
Minus rot.png
Bürgerkrieg
Minus rot.png
Revolution
Minus rot.png
Rebellion
Minus rot.png
Aufstand
Minus rot.png
innere Unruhen
Minus rot.png
Kernenergie, radioaktive Substanzen oder nukleare Strahlung
Minus rot.png
Erdbeben
Minus rot.png
betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
Minus rot.png
Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt sein mussten
Minus rot.png


  • Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung

Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen Beitragszuschlag vereinbart werden.


  • Leistung im Schadensfall

Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für:

- die anfallenden Reparaturkosten - bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes


Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:

aktueller Listenpreis des versicherten Instruments
+ Zubehör
+ spezifische Verkabelung
+ Fracht
+ Montage
+ Mehrwertsteuer
= Versicherungssumme


  • Die Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung

richtet sich nach:

- Art des Musikinstruments - Wert des Musikinstruments - Art des Zubehörs - Wert des Zubehörs - vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)


Tarifliche Besonderheiten der Musikinstrumentenversicherung

- Kostenübernahme für ein Leihinstrument während der Reparatur - Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt - 24-Stunden-Deckung im Kfz

Schlagwort: Musikinstrumente versichern

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