Musikinstrumentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:
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| + || Zubehör
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| + || Fracht
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| + || Mehrwertsteuer
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aktueller Listenpreis des versicherten Instruments
 
+ Zubehör
+ spezifische Verkabelung
+ Fracht
+ Montage
+ Mehrwertsteuer


Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung
Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung

Version vom 25. Juli 2017, 09:53 Uhr

XYZ

Die Musikinstrumentenversicherung ist im Regelfall eine sog. Allgefahrenversicherung. D.h., dass das versicherte Musikinstrument sowie dessen Zubehör gegen alle Risiken und Gefahren versichert ist, ausgenommen die Risiken und Gefahren, die explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Versicherte Risiken / Gefahren und Ausschlüsse

Legende:

Haken gruen.png
  ist versichert
Minus rot.png
  ist nicht versichert, versicherbar


Gefahren / Risiken / Schäden versichert / nicht versichert
Fahrlässigkeit
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unsachgemäße Handhabung
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Vorsatz Dritter
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Kurzschluß
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Überspannung
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Induktion
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Brand
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Blitzschlag
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Explosion
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Implosion
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Wasser
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Feuchtigkeit
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Überschwemmung
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Einbruchdiebstahl
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Diebstahl
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Beraubung
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Plünderung
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Sabotage
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Unterschlagung
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Betrug
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höhere Gewalt
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Konstruktionsfehler
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Materialfehler
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Ausführungsfehler
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Verlust
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Beschädigung
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Lackschäden
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Kratzschäden
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Schrammschäden
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Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
Minus rot.png
Krieg
Minus rot.png
kriegsähnliche Ereignisse
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Bürgerkrieg
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Revolution
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Rebellion
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Aufstand
Minus rot.png
innere Unruhen
Minus rot.png
Kernenergie, radioaktive Substanzen oder nukleare Strahlung
Minus rot.png
Erdbeben
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betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
Minus rot.png
Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt sein mussten
Minus rot.png


Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung

Der Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung hat Gültigkeit in den aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Eine Erweiterung auf „weltweit“ kann gegen einen Beitragszuschlag vereinbart werden.


Leistung im Schadensfall

Im Schadensfall ist die finanzielle Leistung begrenzt auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme. Im finanzielle Ausgleich erfolgt für:

  • die anfallenden Reparaturkosten
  • bei Verlust oder Totalschaden bis zur Höhe des Neuwertes


Die Erstattung des Neuwertes wird gewährt, wenn die Versicherungssumme wie nachfolgend ermittelt wurde:

aktueller Listenpreis des versicherten Instruments
+ Zubehör
+ spezifische Verkabelung
+ Fracht
+ Montage
+ Mehrwertsteuer
= Versicherungssumme


Beitragshöhe der Musikinstrumentenversicherung

Die Beitragshöhe zur Musikinstrumentenversicherung richtet sich nach:

Art des Musikinstruments Wert des Musikinstruments Art des Zubehörs Wert des Zubehörs vereinbartes Geltungsbereich (EU oder weltweit)

Tarifliche Besonderheiten der Musikinstrumentenversicherung

Kostenübernahme für ein Leihinstrument während der Reparatur Kostenübernahme für Porto bei der Versendung an die Reparaturwerkstatt 24-Stunden-Deckung im Kfz