Kunstversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Mai 2021, 07:00 Uhr

  • Über die Kunstversicherung können unterschiedliche Kunstegenstände versichert werden.

- Gemälde,
- Zeichnungen,
- Stiche,
- Drucke
- künstlerische Fotografien,
- Grafiken,
- Antiquarische Möbel,
- Skulpturen,
- Plastiken (unzerbrechlich und zerbrechlich),
- Porzellan,
- Glas,
- Wein,
- Musikinstrumente,
- Teppiche,
- Gobelins,
- Brücken,
- Kunstobjekte aus Gold und Silber<,br /> - Tafelsilber,
- Korpussilber (jedoch keine Schmucksachen),
- Installationen.
- Kunstobjekte im Freien.
- und sonstige Kunstgegenstände, Sammlerobjekte und Liebhaberstücke.


  • Versicherungsumfang der Kunstversicherung

- Allgefahrendeckung / Allriskpolice (beste Tarifart)
- weltweiter Versicherungsschutz
- automatische Mitversicherung von Transporten
- automatische Mitversicherung von Schäden verursacht durch Restauratoren
- Wahlmöglichkeiten des VN zwischen finanzieller Entschädigung und Restaurierung bei Teilschäden


  • Informationen zu Einzelwerten

Im Rahmen der Kunstversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften eine Einzelwertauflistung mit Einzelwertangaben gefordert. Meist ist auch ein Gutachten durch einen Kunstsachverständigen erforderlich.


  • Angaben zur Risikobeurteilung

Zur Risikobeurteilung in der Kunstversicherung werden Informationen zu den Objektsicherungen durch das Versicherungsunternehmen abgefragt, wie:

- Sind sämtliche Außentüren/Zutrittstüren/Hausabschlusstüren/Wohnungstüren mit bündigen Zylinderschloss ausgestattet?
- Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden?
- Ist die Einbruchmeldeanlage vom VdS anerkannt?
- Besteht eine Aufschaltung zu einem Wachdienst / zur Polizei?

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Siehe auch:
Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Gegenstandsversicherung



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