Krankenversicherung private, Heilmittel: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, Heilmittel<br />
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Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln.
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln.

Version vom 14. November 2016, 15:53 Uhr

Krankenversicherung private, Heilmittel

Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln. Heilmittel sind Maßnahmen / Behandlungen, die durch einen Therapeuten erbracht werden und die den folgenden Bereichen zuzuordnen sind:

  • Physikalische Therapie,
  • Podologische Therapie,
  • Stimm-, Sprech- u. Sprachtherapie,
  • und Ergotherapie.

Schlagwort: Heilmittel, Heilmittelbehandlung