Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Reichen die zugewiesenen Gelder des Gesundheitsfonds den gesetzlichen Kassen nicht aus, wird ein Zusatzbeitrag für den Versicherten fällig.
Reichen die zugewiesenen Gelder des Gesundheitsfonds den gesetzlichen Kassen nicht aus, wird ein Zusatzbeitrag für den Versicherten fällig.
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Version vom 1. November 2017, 13:33 Uhr

Reichen die zugewiesenen Gelder des Gesundheitsfonds den gesetzlichen Kassen nicht aus, wird ein Zusatzbeitrag für den Versicherten fällig. Der Zusatzbeitrag wird einkommensabhängig erhoben und ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. An diesem Zusatzbeitrag beteiligt sich nicht der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer trägt den Zusatzbeitrag alleine. Der Zusatzbeitrag beläuft sich aktuell XXX 2017 von XXX 0,3 % auf bis zu XXX 1,9 %. Der Durchschnitt liegt bei ca. XXX 1,1 %.

Liste der Krankenkassen. Es werden der % Satz des Zusatzbeitrages und der % Satz des Gesamtbeitrages ausgewiesen. Über die 6. Spalte recherchieren Sie die für Sie geöffneten Krankenkassen.

Befreiung vom Zusatzbeitrag
Vom Zusatzbeitrag befreit sind Versicherte der studentischen Krankenversicherung und beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder. Befreien lassen können sich außerdem Versicherte die Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Elterngeld beziehen.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Kündigung
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner Beitragssatz

Schlagwort: Zusatzbeitrag, Zusatzbeiträge, Zusatzbeitrag GKV, Zusatzbeiträge GKV, Befreiung vom Zusatzbeitrag, Gesundheitsfonds

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