Krankenversicherung gesetzliche, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ordentliches Kündigungsrecht'''<br />
'''Kündigungsrecht'''<br />
   
   
Die gesetzliche Krankenkasse schreibt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten vor. Erst dann kann ein Kassenwechsel erfolgen. '''Eine Kündigung kann mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen''', d.h. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats gültig. ⚠️  Haben Sie sich für '''Wahltarife''' der Kasse entschieden '''kann die Bindefrist bis zu drei Jahre betragen'''. Erst dann können Sie wechseln.
Die gesetzliche Krankenkasse schreibt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten vor. Erst dann kann ein Kassenwechsel erfolgen. '''Eine Kündigung kann mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen''', d.h. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats gültig. ⚠️  Haben Sie sich für '''Wahltarife''' der Kasse entschieden '''kann die Bindefrist bis zu drei Jahre betragen'''. Erst dann können Sie wechseln.




''' Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenkassen'''   
''' Kündigungsfristen'''   
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Version vom 3. Februar 2020, 11:15 Uhr


Kündigungsrecht

Die gesetzliche Krankenkasse schreibt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten vor. Erst dann kann ein Kassenwechsel erfolgen. Eine Kündigung kann mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen, d.h. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats gültig. ⚠️ Haben Sie sich für Wahltarife der Kasse entschieden kann die Bindefrist bis zu drei Jahre betragen. Erst dann können Sie wechseln.


Kündigungsfristen

Sie kündigen im Monat zum Mitglied der neuen Kasse ab
Januar 31. März 01. April
Februar 30. April 01. Mai
März 31. Mai 01. Juni
April 30. Juni 01. Juli
Mai 31. Juli 01. August
Juni 31. August 01. September
Juli 30. September 01. Oktober
August 31. Oktober 01.November
September 30. November 01. Dezember
Oktober 31. Dezember 01. Januar
November 31. Januar 01. Februar
Dezember 28. Februar 01. März




Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung vom Zusatzbeitrag

Arbeitnehmer versicherungspflichtig, Mitglied seit 01-01-2017
Zusatzbeitrag von 1,3 % der Krankenkasse ab 01-01-2018
Mitteilung der Krankenkasse bis spätestens 31-12-2017
Sonderkündigung ist möglich zum 31-01-2018
Vorlage der Bescheinigung für den Arbeitgeber bis zum . 31-03-2018


Innerhalb der Kündigungsfrist muss die neue Krankenkasse gewählt sein. Dem Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Monaten ein Nachweis erbracht werden.


Schlagwort: Kündigung GKV, Sonderkündigungsrecht, Erhöhung des Zusatzbeitrages


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