Krankenversicherung gesetzliche, Heil- und Kostenplan

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 11. April 2017, 19:33 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Gesetzliche Krankenkasse:
Steht Zahnersatz an so ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan (HKP) zu erstellen. Hier ist der Befund aufgeführt. Es wird die vorgesehene Zahnersatzversorgung, die Art, der Umfang und die Kosten wie auch der Ort der Leistungserbringung ausgewiesen. Der HKP wird der Krankenkasse zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt. Nach Bewilligung der Festzuschüsse und Abschluss der Behandlung rechnet der Zahnarzt direkt mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab.

Private Krankenversicherung - Krankheitskostenvollversicherung:
Auch hier ist ein Heil- und Kostenplan, der dem Versicherer vorzulegen ist, erforderlich. Hier erfolgt die Abrechnung zwischen VN und dem Arzt.

Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen

Schlagwort: Heil und Kostenplan, Heilplan, Kostenplan,