Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt  in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.<br />
Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt  in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.<br />


Anfallende Rücktransportkosten eines Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Es werden hierfür keinerlei Leistungen erbracht.
'''Anfallende Rücktransportkosten eines Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Es werden hierfür keinerlei Leistungen erbracht.''' Daher ist es zu empfehlen eine private Reise- (kurze Reisedauer)  oder eine  Auslandskrankenversicherung (längerer Auslandsaufenthalt) abzuschliessen die die Rücktransportkosten erstatten. Gesetzliche Krankenkassen wie auch der Verbraucherschutz raten dies ebenso..<br />
Daher ist es zu empfehlen eine private Reise- (kurze Reisedauer)  oder eine  Auslandskrankenversicherung (längerer Auslandsaufenthalt) abzuschliessen die die Rücktransportkosten ersetzen. Gesetzliche Krankenkassen wie auch der Verbraucherschutz raten ebenso hierzu.<br />





Version vom 18. Dezember 2016, 16:17 Uhr

Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz


Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.

Anfallende Rücktransportkosten eines Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Es werden hierfür keinerlei Leistungen erbracht. Daher ist es zu empfehlen eine private Reise- (kurze Reisedauer) oder eine Auslandskrankenversicherung (längerer Auslandsaufenthalt) abzuschliessen die die Rücktransportkosten erstatten. Gesetzliche Krankenkassen wie auch der Verbraucherschutz raten dies ebenso..


Hinweis: Auch wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht immer akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.

Siehe auch: Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung

Schlagwort: Auslandsschutz, Krankenversicherung im Ausland, Auslandskrankenversicherung