Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Die europäische Versicherungskarte gilt  in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz.
Die europäische Versicherungskarte gilt  in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten des Versicherten.
im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt. Die anfallenden Kosten für die Behandlung werden dabei von der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten beglichen.


  Hinweis: ZumTeil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.<br />
  Hinweis: ZumTeil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.<br />


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Version vom 18. Dezember 2016, 15:41 Uhr

Krankenversicherung gesetzliche, Auslandsschutz


Die europäische Versicherungskarte gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten des Versicherten.

Hinweis: ZumTeil wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht akzeptiert. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.


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