Kfz Versicherung, begleitetes Fahren ab 17

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XYZ

Junge Fahrer, die beim Begleiteten Fahren ab 17 mitmachen, dürfen die nachfolgenden Fahrzeuge fahren:

  • PKW in Begleitung
  • Fahrzeuge der Klassen AM und L

Die Gültigkeit des Führerscheins mit 17 ist beschränkt auf Deutschland und Österreich. Im weiteren Ausland wird dieser Führerschein nicht anerkannt.


Rechtliches beim Begleiteten Fahren ab 17

Das Autofahren ist nur mit einer eingetragenen Begleitperson erlaubt. Beim Autofahren ohne Begleitperson ist mit nachfolgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • 1 Punkt im Verkehrszentralregister
  • 70 Euro Bußgeld
  • die Fahrerlaubnis wird widerrufen
  • die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre
  • die Fahrerlaubnis wird erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt
  • die Prüfbescheinigung und ein gültiges Ausweisdokument muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • die Anzahl der eingetragenen Begleitpersonen ist unbegrenzt
  • die Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein
  • die Begleitperson muss den PKW-Führerschein mind. 5 Jahre besitzen
  • die Begleitperson darf max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben bei Ausstellung der Prüfbescheinigung
  • die Begleitperson darf nur beratend mitfahren und nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen
  • es besteht Alkohol- und Drogenverbot für den Fahranfänger
  • es besteht Drogenverbot für die Begleitperson und der Blutalkoholwert darf 0,5 Promille nicht übersteigen
  • ab dem 18. Geburtstag des Fahranfängers kann ein normaler Führerschein beantragt werden