Kfz Leasing

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  • Kfz Kilometerleasing

Immer ratsam verschiedene Angebote einholen (für gleiche Laufzeit und Kilometerleistung). Nachschauen wie hoch die Mehrkilometerkosten sind. Die Mehr- u. Minderkilometerkosten sollten gleich hoch sein (meistens wird hier unterschieden). Die Minderkilometerkostenvereinbarung sollte im Vertrag enthalten sein, sonst gibt es bei weniger Fahrtenkilometer nichts zurück


  • Kfz Leasing Restwertvertrag

Achtung, der kalkulierte Restwert nicht der Kaufpreis. Wird der Restwert zu hoch angesetzt, muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen tatsächlichen Fahrzeugwert und kalkuliertem Restwert nachzahlen. Man sollte deshalb darauf achten, dass kalkulierter Restwert und tatsächlicher Fahrzeugwert voraussichtlich deckungsgleich sind. Beachten Sie, dass das Fahrzeug im schlechtesten Falle bei der Endabrechnung nur zum Händlereinkaufspreis verwertbar ist. Der dem Leasinggeber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises (der ca. 10 bis 15% über dem Einkaufspreis liegt). 


  • Kfz Leasing Andienungsvertrag

Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz


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