Kfz Leasing: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Kfz Kilometerleasing'''<br />
* '''Kfz Kilometerleasing'''<br />


Verschiedene Angebote einholen für gleiche Laufzeit und gleiche Kilometerleistung.
Immer ratsam ist es verschiedene Angebote einzuholen (für gleiche Laufzeit und Kilometerleistung).
Prüfen, wie hoch die mit den Leasingraten abgedeckte Kilometerleistung ist und was die Mehrkilometer kosten.
Nachschauen wie hoch die Mehrkilometerkosten sind. Die Mehr- u. Minderkilometerkosten sollten gleich hoch sein (meistens wird hier unterschieden).
Fährt man voraussichtlich mehr, sollte man sich ein Alternativangebot auf der Basis der real zu erwartenden Kilometerleistung ausrechnen lassen.
'''Die Minderkilometerkostenvereinbarung sollte im Vertrag enthalten sein, sonst gibt es bei weniger Fahrtenkilometer nichts zurück.'''
Die individuell vereinbarten Mehr- und Minderkilometersätze sollten gleich hoch sein. Niedrigere Minderkilometersätze sollte man nicht akzeptieren (Mehr- und Minderkilometersätze differieren oft um 0,06 EUR und mehr!). Für unterschiedliche Sätze gibt es keine plausiblen Gründe.
Darauf achten, dass eine Minderkilometersatzvereinbarung nicht ganz fehlt, sonst bekommt man bei Kilometerunterschreitung nichts zurück.
 


* '''Kfz Leasing Restwertvertrag'''<br />
* '''Kfz Leasing Restwertvertrag'''<br />


'''Achtung, der kalkulierte Restwert nicht der Kaufpreis. '''Wird der Restwert zu hoch angesetzt, muss  die Differenz zwischen tatsächlichen Fahrzeugwert und dem kalkuliertem Restwert nachgezahlt werden. Kalkulierter Restwert u. der tatsächlicher Fahrzeugwert sollten deckungsgleich sein. Der kalkulierte Restwert sollte sich an dem Händlereinkaufspreis und nicht am Händlerverkaufspreis festmachen (der Unterschied beträgt bis zu 15 %).


* '''Kfz Leasing Andienungsvertrag'''<br />


Beachten Sie, dass der kalkulierte Restwert nicht der Kaufpreis ist, mit dessen Zahlung man das Fahrzeug bei Vertragsende von der Leasinggesellschaft erwirbt. Leasingfahrzeuge kann man nämlich grundsätzlich nicht von der Leasinggesellschaft kaufen. Wer das Fahrzeug von Anfang an kaufen möchte, sollte lieber einen Fahrzeugkredit wählen. Auch Sondervereinbarungen mit dem Händler, neben dem Leasingvertrag, gerichtet auf den späteren Ankauf, sind nicht risikolos. Wenn der Händler nämlich das Geschäft aufgibt – oder gar in Konkurs geht – entfällt die Ankaufsmöglichkeit ersatzlos.
Achtung,  hier kann der Leasinggeber am Vertragsende Ende verlangen, dass der Leasingnehmer das Kfz kauft, wenn es weniger wert ist als der kalkulierte Restwert. Der Leasingnehmer selbst hat kein Erwerbsrecht! Der Leasinggeber wird das Kfz selbst verwerten, wenn der Wert des Kfz höher ist als der kalkulierte Restwert. Der Leasingnehmer kann dann das Kfz zum höheren Wert kaufen, muss aber nicht.<br />
Ist der Restwert zu hoch angesetzt, muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen tatsächlichen Fahrzeugwert und kalkuliertem Restwert nachzahlen. Man sollte deshalb darauf achten, dass kalkulierter Restwert und tatsächlicher Fahrzeugwert voraussichtlich deckungsgleich sind.
Beachten Sie, dass das Fahrzeug im schlechtesten Falle bei der Endabrechnung nur zum Händlereinkaufspreis verwertbar ist. Der dem Leasinggeber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises (der ca. 10 bis 15% über dem Einkaufspreis liegt). 
 


* '''Kfz Leasing Andienungsvertrag'''<br />


Schlagwort: Vertrieb, Vertriebsweg, Absatzkanal, Koppelgeschäft, Verbraucherschutz<br />




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Schlagwort:  Kfz Leasing, Kfzleasing, PKW Leasing<br />
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Aktuelle Version vom 22. Mai 2021, 12:19 Uhr


  • Kfz Kilometerleasing

Immer ratsam ist es verschiedene Angebote einzuholen (für gleiche Laufzeit und Kilometerleistung). Nachschauen wie hoch die Mehrkilometerkosten sind. Die Mehr- u. Minderkilometerkosten sollten gleich hoch sein (meistens wird hier unterschieden). Die Minderkilometerkostenvereinbarung sollte im Vertrag enthalten sein, sonst gibt es bei weniger Fahrtenkilometer nichts zurück.

  • Kfz Leasing Restwertvertrag

Achtung, der kalkulierte Restwert nicht der Kaufpreis. Wird der Restwert zu hoch angesetzt, muss die Differenz zwischen tatsächlichen Fahrzeugwert und dem kalkuliertem Restwert nachgezahlt werden. Kalkulierter Restwert u. der tatsächlicher Fahrzeugwert sollten deckungsgleich sein. Der kalkulierte Restwert sollte sich an dem Händlereinkaufspreis und nicht am Händlerverkaufspreis festmachen (der Unterschied beträgt bis zu 15 %).

  • Kfz Leasing Andienungsvertrag

Achtung,  hier kann der Leasinggeber am Vertragsende Ende verlangen, dass der Leasingnehmer das Kfz kauft, wenn es weniger wert ist als der kalkulierte Restwert. Der Leasingnehmer selbst hat kein Erwerbsrecht! Der Leasinggeber wird das Kfz selbst verwerten, wenn der Wert des Kfz höher ist als der kalkulierte Restwert. Der Leasingnehmer kann dann das Kfz zum höheren Wert kaufen, muss aber nicht.



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