Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste

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XXX Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste

In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen, wie z.B.

  • Bargeld
  • Urkunden
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Schmuck
  • Edelsteine
  • Perlen
  • Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
  • Briefmarken
  • Münzen
  • Telefonkarten
  • Medaillen
  • Pelze
  • handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
  • Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
  • Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke

Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.