Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.
Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.
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Schlagwort: Wertsachen, Wertgegenstand, Wertschutzschrank,Tresor, Schutzklassen <br />
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Version vom 26. Mai 2018, 06:41 Uhr

In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen, wie z.B.

  • Bargeld
  • Urkunden
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Schmuck
  • Edelsteine
  • Perlen
  • Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
  • Briefmarken
  • Münzen
  • Telefonkarten
  • Medaillen
  • Pelze
  • handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
  • Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
  • Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke

Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.


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👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice
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