Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste
In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen, wie z.B.
* Bargeld
* Urkunden
* Sparbücher
* Wertpapiere
* Schmuck
* Edelsteine
* Perlen
* Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
* Briefmarken
* Münzen
* Telefonkarten
* Medaillen
* Pelze
* handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
* Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
* Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke
Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.

Version vom 23. Mai 2018, 10:36 Uhr

XXX Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste

In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen, wie z.B.

  • Bargeld
  • Urkunden
  • Sparbücher
  • Wertpapiere
  • Schmuck
  • Edelsteine
  • Perlen
  • Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
  • Briefmarken
  • Münzen
  • Telefonkarten
  • Medaillen
  • Pelze
  • handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
  • Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
  • Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke

Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.