Gebäudeversicherung private, Ferienhausversicherung DE und EU: Unterschied zwischen den Versionen

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U.a. werden Ferienhäuser in Teilen von Italien und Griechenland lediglich von einem Versicherer gegen Elementarschäden – Erdbeben – versichert. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schadenereignis ist obligatorisch im Versicherungsvertrag vereinbart.
U.a. werden Ferienhäuser in Teilen von Italien und Griechenland lediglich von einem Versicherer gegen Elementarschäden – Erdbeben – versichert. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schadenereignis ist obligatorisch im Versicherungsvertrag vereinbart.


'''Gleichermaßen gilt für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland bzw. in der EU, dass der Versicherungsschutz die nachfolgenden Gefahren / Risiken abdecken sollte''':
* '''Für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland bzw. in der EU, sollten die nachfolgenden Gefahren / Risiken versichert sein''':


* Feuer
- Feuer<br />
* Leitungswasser
- Leitungswasser<br />
* Sturm
- Sturm<br />
* Hagel
- Hagel<br />
* Elementar
- Elementar<br />


'''Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung ausschlaggebend:'''


* Ferienhaus im Inland oder im Ausland
* '''Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung ausschlaggebend:'''
* Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft
* Höhe der Versicherungssumme des zu versichernden Objektes
* bereits bestehender anderweitiger Versicherungsvertrag


'''Wichtige Vertragskriterien der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in DE und EU'''
- Ferienhaus im Inland oder im Ausland<br />
- Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft<br />
- Höhe der Versicherungssumme des zu versichernden Objektes<br />
- bereits bestehender anderweitiger Versicherungsvertrag<br />
 
 
* '''Wichtige Vertragskriterien der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in DE und EU'''
 
- Versicherungsschein nach deutschem Recht und in deutscher Sprache<br />
- Schadenregulierung nach deutschem Recht<br />
- Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Versicherungssteuer<br />
- Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung auch für vermietete Objekte<br />


* Versicherungsschein nach deutschem Recht und in deutscher Sprache
* Schadenregulierung nach deutschem Recht
* Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Versicherungssteuer
* Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung auch für vermietete Objekte




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Version vom 3. Dezember 2017, 21:56 Uhr

In der privaten Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus / Wochenendhaus wird der Versicherungsumfang im Regelfall vom Standort der Immobilie abhängig gemacht. So ist die Vereinbarung der Elementarschadendeckung – insbesondere Erdbeben – nicht für alle Länder bzw. nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich.

U.a. werden Ferienhäuser in Teilen von Italien und Griechenland lediglich von einem Versicherer gegen Elementarschäden – Erdbeben – versichert. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schadenereignis ist obligatorisch im Versicherungsvertrag vereinbart.

  • Für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland bzw. in der EU, sollten die nachfolgenden Gefahren / Risiken versichert sein:

- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Elementar


  • Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung ausschlaggebend:

- Ferienhaus im Inland oder im Ausland
- Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft
- Höhe der Versicherungssumme des zu versichernden Objektes
- bereits bestehender anderweitiger Versicherungsvertrag


  • Wichtige Vertragskriterien der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in DE und EU

- Versicherungsschein nach deutschem Recht und in deutscher Sprache
- Schadenregulierung nach deutschem Recht
- Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Versicherungssteuer
- Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung auch für vermietete Objekte




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