Gebäudeversicherung private, Ferienhausversicherung DE und EU: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 24. Juli 2017, 16:00 Uhr

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Gebäudeversicherung private, Ferienhausversicherung DE und EU

In der privaten Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus / Wochenendhaus wird der Versicherungsumfang im Regelfall vom Standort der Immobilie abhängig gemacht. So ist die Vereinbarung der Elementarschadendeckung – insbesondere Erdbeben – nicht für alle Länder bzw. nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich.

U.a. werden Ferienhäuser in Teilen von Italien und Griechenland lediglich von einem Versicherer gegen Elementarschäden – Erdbeben – versichert. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schadenereignis ist obligatorisch im Versicherungsvertrag vereinbart.

Gleichermaßen gilt für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland bzw. in der EU, dass der Versicherungsschutz die nachfolgenden Gefahren / Risiken abdecken sollte:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Elementar

Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung ausschlaggebend:

  • Ferienhaus im Inland oder im Ausland
  • Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft
  • Höhe der Versicherungssumme des zu versichernden Objektes
  • bereits bestehender anderweitiger Versicherungsvertrag

Wichtige Vertragskriterien der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in DE und EU

  • Versicherungsschein nach deutschem Recht und in deutscher Sprache
  • Schadenregulierung nach deutschem Recht
  • Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Versicherungssteuer
  • Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung auch für vermietete Objekte



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