Erbschaftssteuer / Freibeträge

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Personen und Steuerklasse geltende Freibeträge
Ehegatte und eingetragener Lebenspartner 500.000 €
Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern 400.000 €
Enkel und Kinder von Stiefkindern 200.000 €
weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) 100.000 €
Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) 20.000 €
Personen der Steuerklasse III 20.000 €

Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen.


Siehe auch:
Erbfolge
Erbschaftssteuer
Testament
Erbschaftssteuerversicherung


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Schlagwort: Erbschaft, Nachlass, Nachlassverfügung
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