Erbschaftssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.
Die '''Erbschaftssteuer''' ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.
Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine  Erbschaftssteuer fällig wird.
Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine  Erbschaftssteuer fällig wird.


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Version vom 16. Juli 2022, 09:12 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Erbschaftssteuer ist eine eigenständige Steuerart, es muss eine separate Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Selbst dann ist dies erforderlich, wenn auf Grund der Freibeträge zu ersehen ist, dass keine Erbschaftssteuer fällig wird.


Besteuerung

Wert des steuerlichen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 € 7% 15% 30%
300.000 € 11% 20% 30%
600.000 € 15% 25% 30%
6.000.000 € 19% 30% 30%
13.000.000 € 23% 35% 50%
26.000.000 € 27% 40% 50%
> 26.000.000 € 30% 43% 50%



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Siehe auch
Erbfolge
Erbschaftssteuer / Freibeträge
Erbschaftssteuerversicherung

















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