Cyberversicherung Cyberrisk, Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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XYZ
 
'''Risikoanalyse'''
 
Zur Entscheidungsfindung für eine Cyberversicherung ist es erforderlich das Risiko für das Unternehmen zu analysieren. Hierbei stellt sich die Frage von welchen Risiken das Unternehmen bedroht ist. Zu den Cyber-Risiken zählen u.a.
 
* Datenschutzverletzungen
* Datenverluste
* Hackerangriffe
* Erpressungen durch Hackerangriff
* Persönlichkeitsverletzungen
* Rufschädigungen
* Verletzung von geistigen Eigentumsrechten
* Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen oder Daten
* Ertragsausfälle aufgrund Betriebsunterbrechungen, wie z.B.
* kriminelle Handlungen
* fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern
* Organisations-Risiken
* technischen Unzulänglichkeiten
 
 
'''Unterscheidung Sachversicherungen und Cyberversicherung'''
 
Die meisten '''Sachversicherungen''' beruhen darauf, dass ein materieller Schaden entstanden ist. Die Schadenursache muss sich gewöhnlich aufgrund einem physischen oder chemischen Ereignisses ereignen, ein sog. Sachschaden.
 
Bei der '''Cyberversicherung''' handelt es sich immer um einen immateriellen Schaden. Hierbei reicht es aus, dass Daten verschwinden oder nicht zur Verfügung stehen, dass Daten blockiert oder manipuliert werden, um den Versicherungsfall herbei zu führen. Der Versicherungsfall setzt keinen vorangegangenen Sachschaden voraus.
 
 
'''Eigenschadenversicherung und Drittschadenversicherung'''
 
 
'''Eigenschadenversicherung'''
 
Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung beinhaltet grundsätzlich die nachfolgenden Kosten, wie z.B.
 
'''Benachrichtigungskosten'''
Kosten, die aufgrund von Datenschutzverletzungen für die Benachrichtigung von Kunden entstehen
 
'''Forensische Kosten'''
gestohlene und zerstörte Daten werden mit Hilfe von kriminaltechnischen Analysen identifiziert
 
Mehrkosten aufgrund des Ausfalls der IT oder Missbrauch der Telekommunikationsanlage
 
'''Wiederherstellungskosten'''
Kosten für die Wiederherstellung der Daten oder des Systems
 
'''Betriebsunterbrechungskosten'''
fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn
 
'''Reputationskosten'''
Kosten für die Wiederherstellung der Reputation
 
Entschädigungszahlungen bzw. Kosten bei einer Erpressung
 
 
'''Drittschadenversicherung'''
 
Der Versicherungsschutz der Drittschadenversicherung beinhaltet im Regelfall die nachfolgenden Punkte, wie z.B.
 
 
Ansprüche von Kunden aufgrund von Diebstahl von Kundendaten
 
Umsatzausfall aufgrund eines Unterbrechungsschaden beim Kunden
 
Reputationsschäden bei Dritten
 
Verstoß gegen Regularien und Gesetze
 
Verteidigungskosten
 
Vertragsstrafen und Bußgelder
 
Kreditüberwachungskosten
Kosten zur Beobachtung, Beurteilung und Auswertung von Kreditrisiken

Version vom 20. September 2017, 10:39 Uhr

XYZ

Risikoanalyse

Zur Entscheidungsfindung für eine Cyberversicherung ist es erforderlich das Risiko für das Unternehmen zu analysieren. Hierbei stellt sich die Frage von welchen Risiken das Unternehmen bedroht ist. Zu den Cyber-Risiken zählen u.a.

  • Datenschutzverletzungen
  • Datenverluste
  • Hackerangriffe
  • Erpressungen durch Hackerangriff
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • Rufschädigungen
  • Verletzung von geistigen Eigentumsrechten
  • Ausspähung von Geschäftsgeheimnissen oder Daten
  • Ertragsausfälle aufgrund Betriebsunterbrechungen, wie z.B.
  • kriminelle Handlungen
  • fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitern
  • Organisations-Risiken
  • technischen Unzulänglichkeiten


Unterscheidung Sachversicherungen und Cyberversicherung

Die meisten Sachversicherungen beruhen darauf, dass ein materieller Schaden entstanden ist. Die Schadenursache muss sich gewöhnlich aufgrund einem physischen oder chemischen Ereignisses ereignen, ein sog. Sachschaden.

Bei der Cyberversicherung handelt es sich immer um einen immateriellen Schaden. Hierbei reicht es aus, dass Daten verschwinden oder nicht zur Verfügung stehen, dass Daten blockiert oder manipuliert werden, um den Versicherungsfall herbei zu führen. Der Versicherungsfall setzt keinen vorangegangenen Sachschaden voraus.


Eigenschadenversicherung und Drittschadenversicherung


Eigenschadenversicherung

Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung beinhaltet grundsätzlich die nachfolgenden Kosten, wie z.B.

Benachrichtigungskosten Kosten, die aufgrund von Datenschutzverletzungen für die Benachrichtigung von Kunden entstehen

Forensische Kosten gestohlene und zerstörte Daten werden mit Hilfe von kriminaltechnischen Analysen identifiziert

Mehrkosten aufgrund des Ausfalls der IT oder Missbrauch der Telekommunikationsanlage

Wiederherstellungskosten Kosten für die Wiederherstellung der Daten oder des Systems

Betriebsunterbrechungskosten fortlaufende Kosten und entgangener Gewinn

Reputationskosten Kosten für die Wiederherstellung der Reputation

Entschädigungszahlungen bzw. Kosten bei einer Erpressung


Drittschadenversicherung

Der Versicherungsschutz der Drittschadenversicherung beinhaltet im Regelfall die nachfolgenden Punkte, wie z.B.


Ansprüche von Kunden aufgrund von Diebstahl von Kundendaten

Umsatzausfall aufgrund eines Unterbrechungsschaden beim Kunden

Reputationsschäden bei Dritten

Verstoß gegen Regularien und Gesetze

Verteidigungskosten

Vertragsstrafen und Bußgelder

Kreditüberwachungskosten Kosten zur Beobachtung, Beurteilung und Auswertung von Kreditrisiken