Berufsunfähigkeitsversicherung, Arztanordnungsklausel

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

XXX

Die Arztanordnungsklausel besagt, dass der Versicherte die vom Arzt angeordneten, empfohlenen und zumutbaren Therapien zur Behandlung der Erkrankung auch durchführen muss. Geschieht dies nicht, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen.

Der bedingungsgemäße Verzicht des Versicherers auf diese Klausel ist für den VN sehr vorteilhaft und sollte immer vereinbart werden.



Ärztliches Gutachten Meist notwendig, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Das Gutachten muss klar und eindeutig darlegen, dass aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen die derzeitige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch bei psychischen Erkrankungen ist ein entsprechendes Gutachten notwendig. Versicherer behalten sich das Recht vor, ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner einzuholen, bevor sie zahlen. Bei langandauernder Berufsunfähigkeit muss man oft in regelmäßigen Abständen (alle 2 bis 5 Jahre) ein neues Gutachten vorlegen. Die Versicherer verzichten jedoch hierauf, wenn die vorliegende Erkrankung keine Aussicht auf Genesung bietet.





< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-