Berufsunfähigkeitsversicherung, Arztanordnungsklausel
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Die Arztanordnungsklausel besagt, dass der Versicherte die vom Arzt angeordneten, empfohlenen und zumutbaren Therapien zur Behandlung der Erkrankung auch durchführen muss. Geschieht dies nicht, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen.
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Der bedingungsgemäße Verzicht des Versicherers auf diese Klausel ist für den VN sehr vorteilhaft und sollte immer vereinbart werden. |
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Schlagwort: Berufsunfähigkeitsversicherung Klausel
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