Rentenversicherung private, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die private Rentenversicherung | Die private Rentenversicherung erfährt während der Ansparphase keine staatlich Förderung. | ||
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Folgend eine Darstellung zur Berechnung des Ertragsanteils. | |||
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Version vom 3. Februar 2017, 10:53 Uhr
Die private Rentenversicherung erfährt während der Ansparphase keine staatlich Förderung.
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des erwirtschafteten Ertragsanteils.
Folgend eine Darstellung zur Berechnung des Ertragsanteils.
| Rentenbeginn im Alter von… | Ertragsanteil in % |
|---|---|
| 60 Jahren | 22 % |
| 61 Jahren | 22 % |
| 62 Jahren | 21 % |
| 63 Jahren | 20 % |
| 64 Jahren | 19 % |
| 65 Jahren | 18 % |
| 66 Jahren | 18 % |
| 67 Jahren | 17 % |
| 68 Jahren | 16 % |
| 69 Jahren | 15 % |
Der Ertragsanteil stellt nicht die Höhe der Steuerlast dar, sondern gibt an, welcher Anteil der Rente besteuert wird.
Beispielrechnung zur Erläuterung:
Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro.
Das Beispiel macht deutlich, dass die lebenslange Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung mit einer geringen Besteuerung belastet wird.
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