Gebäudeversicherung private, Ferienhausversicherung DE und EU: Unterschied zwischen den Versionen

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Schlagwort: Wochenendhausversicherung, Wochenendhaus versichern<br />





Version vom 17. Januar 2018, 21:41 Uhr

In der privaten Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus / Wochenendhaus wird der Versicherungsumfang im Regelfall vom Standort der Immobilie abhängig gemacht. So ist die Vereinbarung der Elementarschadendeckung – insbesondere Erdbeben – nicht für alle Länder bzw. nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich.

U.a. werden Ferienhäuser in Teilen von Italien und Griechenland lediglich von einem Versicherer gegen Elementarschäden – Erdbeben – versichert. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schadenereignis ist obligatorisch im Versicherungsvertrag vereinbart.

  • Für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland bzw. in der EU, sollten die nachfolgenden Gefahren / Risiken versichert sein:

- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Elementar


  • Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung ausschlaggebend:

- Ferienhaus im Inland oder im Ausland
- Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft
- Höhe der Versicherungssumme des zu versichernden Objektes
- bereits bestehender anderweitiger Versicherungsvertrag


  • Wichtige Vertragskriterien der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in DE und EU

- Versicherungsschein nach deutschem Recht und in deutscher Sprache
- Schadenregulierung nach deutschem Recht
- Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Versicherungssteuer
- Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung auch für vermietete Objekte


Schlagwort: Wochenendhausversicherung, Wochenendhaus versichern


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