Kapitallebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.<br />
Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.<br />


 
👁 Siehe auch: [[Lebensversicherung / Arten]]


Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung
Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
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Version vom 22. Januar 2017, 14:32 Uhr

Kapitallebensversicherung


Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.

👁 Siehe auch: Lebensversicherung / Arten

Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung