Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.


⚠️ Das muß aber nicht so sein. Schauen Sie unbedingt in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nac !





Version vom 29. März 2021, 09:14 Uhr

Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nac !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos


👁 Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer



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