Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 20: Zeile 20:
  < zurück Einträge vorwärts >  Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen  zur Hauptseite
  < zurück Einträge vorwärts >  Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen  zur Hauptseite


< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' ><span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung | Alle Einträge zur '''Privatechtsschutzversicherung ''' anzeigen]]<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] <br />
<center>{{BimpimV02}}
-.-.-.-
[[Category:Privatrechtsschutzversicherung]][[Category:BIM]]





Version vom 26. November 2020, 07:31 Uhr

Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie unbedingt in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos


👁 Siehe auch: Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen   zur Hauptseite


< zurück Einträge vorwärts >  Alle Einträge zur Privatechtsschutzversicherung  anzeigen  zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-












.-.-.-.