Umweltversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ausgeschlossen sind Schäden
Ausgeschlossen sind Schäden


die vor dem  Vertragsbeginn etstanden,<br />
- die vor dem  Vertragsbeginn etstanden,<br />
die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,<br />
- die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,<br />
die sich im Ausland auf Geschäftsreisen und Messeveranstaltungeng ereignen<br />
- die sich im Ausland auf Geschäftsreisen und Messeveranstaltungeng ereignen<br />
 
- Schäden durch bewussten Verstoß gegen rechtliche Vorschriften<br />
Schäden durch bewussten Verstoß gegen rechtliche Vorschriften<br />
- Schäden, für die eine Produkthaftpflichtversicherung zuständig ist<br />
 
- Schäden, die zwar innerhalb der Vertragslaufzeit eintraten, aber erst eine gewisse Zeit nach dem Ende des Vertrages festgestellt wurden (Nachhaftung)<br />
Schäden, für die eine Produkthaftpflichtversicherung zuständig ist<br />
- Schäden durch die Entsorgung von Abfällen<br />
 
- Schäden, die durch Fahrzeuge oder Anhänger verursacht wurden – sofern nicht anders vertraglich vereinbart<br />
Schäden, die zwar innerhalb der Vertragslaufzeit eintraten, aber erst eine gewisse Zeit nach dem Ende des Vertrages festgestellt wurden (Nachhaftung)<br />
 
Schäden durch die Entsorgung von Abfällen<br />
 
Schäden, die durch Fahrzeuge oder Anhänger verursacht wurden – sofern nicht anders vertraglich vereinbart<br />





Version vom 16. Juni 2018, 06:45 Uhr

  • Umwelthaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt die privatrechtliche Ansprüche Dritter bei Personen- oder Sachschäden ab. Sie stellt eine besondere Form der Betriebshaftpflichtversicherung dar. Sie deckt das Umweltschadenrisiko das von umweltgefähdenden Anlagen/Maschinen ausgeht. Planung und Lieferung dieser Analgen und deren Teile sind ebenso versicherbar. Umweltschäden sorgen für extreme finanzielle Risiken, die Schadenersatzansprüche bei Boden-, Wasserverunreinigungen oder gar Vergiftungen und gesundheitlich geschädigten Menschen wie auch der Pflanzen- und Tierwelt nach sich ziehen. Oftmals gefährdet ein solcher Schadenfall die Existenz der Firma.

⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.

Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind Schäden

- die vor dem Vertragsbeginn etstanden,
- die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,
- die sich im Ausland auf Geschäftsreisen und Messeveranstaltungeng ereignen
- Schäden durch bewussten Verstoß gegen rechtliche Vorschriften
- Schäden, für die eine Produkthaftpflichtversicherung zuständig ist
- Schäden, die zwar innerhalb der Vertragslaufzeit eintraten, aber erst eine gewisse Zeit nach dem Ende des Vertrages festgestellt wurden (Nachhaftung)
- Schäden durch die Entsorgung von Abfällen
- Schäden, die durch Fahrzeuge oder Anhänger verursacht wurden – sofern nicht anders vertraglich vereinbart



  • Umweltschadenversicherung

Die Umweltschadenversicherung deckt öffentlich-rechtliche Ansprüchebei Schäden an geschützten Lebensräumen, Pflanzen oder Tieren.

⚠️ Die genannten Risiken sind in der Standard - Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.


👁 Siehe auch:https://dejure.org/gesetze/UmweltHG
👁 Siehe auch: Betriebshaftpflichtversicherung
Schlagwort: Umwelt, Umweltrisiko, Umweltversicherung


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