Erbschaftssteuer / Freibeträge: Unterschied zwischen den Versionen

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! Personen und Steuerklasse !! geltende Freibeträge
! Personen und Steuerklasse !! geltende Freibeträge
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| Ehegatte und eingetragener Lebenspartner || 500.000 €
| Ehegatte und eingetragener Lebenspartner || style="text-align:right"|500.000 €
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| Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern || 400.000 €
| Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern || 400.000 €

Version vom 2. Mai 2018, 08:14 Uhr

Personen und Steuerklasse geltende Freibeträge
Ehegatte und eingetragener Lebenspartner 500.000 €
Eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, sowie Kinder von bereits verstorbenen Kindern 400.000 €
Enkel und Kinder von Stiefkindern 200.000 €
weitere Abkömmlinge, Eltern (Erbe) 100.000 €
Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten) 20.000 €
Personen der Steuerklasse III 20.000 €

Daneben können die überlebenden Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder der erblassenden Person unter 27 Jahren einen so genannten Versorgungsfreibetrag geltend machen.


👁 Siehe auch: Erbfolge
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuer
👁 Siehe auch: [[ ]]
👁 Siehe auch: Erbschaftssteuerversicherung
Schlagwort: Erbschaft, Nachlass, Nachlassverfügung


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