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Kfz Versicherung, begleitetes Fahren ab 17: Unterschied zwischen den Versionen

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* es besteht Drogenverbot für die Begleitperson und der Blutalkoholwert darf 0,5 Promille nicht übersteigen
* es besteht Drogenverbot für die Begleitperson und der Blutalkoholwert darf 0,5 Promille nicht übersteigen
* ab dem 18. Geburtstag des Fahranfängers kann ein normaler Führerschein beantragt werden
* ab dem 18. Geburtstag des Fahranfängers kann ein normaler Führerschein beantragt werden
'''Meldung an den Kfz-Versicherer'''
Nimmt der Jugendliche am begleitenden Fahren mit 17 teil, so muss der Kfz-Versicherer darüber informiert werden. Bei einigen Kfz-Versicherern ist die Vorlage der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen einzureichen.
Hintergrund hierfür ist, dass bei vielen Versicherungsverträgen ein Mindestalter zum Führen eines entsprechenden Fahrzeuges genannt ist. Ereignet sich ein Schadensfall kann es zu erheblichen Differenzen mit dem Kfz-Versicherer kommen, wenn das versicherte Fahrzeug von einer Person gefahren wurde, die nicht das erforderliche Mindestalter hat oder namentlich nicht genannt ist.
'''Beitragsunterschiede zum Normaltarif'''
Bei vielen Kfz-Versicherern wird für das begleitete Fahren kein Beitragszuschlag erhoben. Oftmals wird später bei der Umstellung auf Alleinefahren ein Beitragsnachlass gewährt, vorausgesetzt ein eigenes Fahrzeug wird beim gleichen Kfz-Versicherer versichert.
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