Krankenversicherung gesetzliche, Heil- und Kostenplan: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Auch hier ist ein Heil- und Kostenplan, der dem Versicherer vorzulegen ist, erforderlich'''. Hier erfolgt die Abrechnung zwischen VN und dem Arzt. | '''Auch hier ist ein Heil- und Kostenplan, der dem Versicherer vorzulegen ist, erforderlich'''. Hier erfolgt die Abrechnung zwischen VN und dem Arzt. | ||
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Aktuelle Version vom 27. Dezember 2017, 13:20 Uhr
- Gesetzliche Krankenkasse:
Steht Zahnersatz an so ist vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan (HKP) zu erstellen. Hier ist der Befund aufgeführt. Es wird die vorgesehene Zahnersatzversorgung, die Art, der Umfang und die Kosten wie auch der Ort der Leistungserbringung ausgewiesen. Der HKP wird der Krankenkasse zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt. Nach Bewilligung der Festzuschüsse und Abschluss der Behandlung rechnet der Zahnarzt direkt mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab.
- Private Krankenversicherung - Krankheitskostenvollversicherung:
Auch hier ist ein Heil- und Kostenplan, der dem Versicherer vorzulegen ist, erforderlich. Hier erfolgt die Abrechnung zwischen VN und dem Arzt.
Schlagwort: Heil und Kostenplan, Heilplan, Kostenplan,
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