Rentenversicherung gesetzliche, Rentenbescheid / Rentenauskunft: Unterschied zwischen den Versionen

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In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen dem Rentenbescheid und der Rentenauskunft unterschieden.




"Aber es ist ein Massenbetrieb, der jedes Jahr 1,4 Millionen Rentenbescheide verschickt. Da kommen immer wieder kleinere Fehler vor, zumal die Gesetzeslage äußerst kompliziert ist und sich jedes Jahr etwas ändert. Es gibt zwölf Sozialgesetzbücher, in den auch ich schon einmal blättere. Ein Normallsterblicher kann da nicht durchblicken." So könnten Daten aus den Sozialversicherungsnachweisen falsch übertragen oder Zeiten nicht richtig angesetzt sein, zum Beispiel für Schule, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder Erkrankung. "Wichtig ist, Lücken im Verlauf schnell aufzuklären", sagt der Rentenberater, dessen Frau Andrea Vahrenholt im Herbst 2015 neben der heutigen Kanzlei ein eine Kunstschule eröffnete. "Die Deutsche Rentenversicherung verschickt ja regelmäßig die persönlichen Informationen." Selbst wenn alle Eintragungen richtig sind, kann es sich lohnen, Thomas Vahrenholt aufzusuchen. "Eine Frage ist die des günstigen Renteneintritts, also ob ich lieber früher mit Abschlägen in Rente gehen sollte oder doch noch etwas länger arbeiten", erläutert er. "Andere sind die der Hinterbliebenenversorgung, der Erwerbsminderung oder des Versorgungsausgleiches bei Scheidungen. Dazu kommen Fragen der Betriebsrenten." Wenn er die Interessen seiner Mandanten durchsetzen kann, freut er sich. Die meisten sagen ihm persönlich Danke. Das Öffnen könnte so eine typische Handbewegung sein, wenn es zu einer Neuauflage der Fernsehreihe "Was bin ich" kommen sollte, in der Lembke immer nach einer typischen Handbewegung fragte.
* '''Rentenbescheid'''<br />
 
Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:
 
- Rentenart<br />
- Rentenbeginn<br />
- Rentenhöhe<br />
- Rentendauer<br />
 
Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.
 
 
* '''Rentenauskunft'''<br />
 
Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente.  
Ab April eines jeden Jahres wird die Auskunft an den Versicherten gesandt. Der genaue Zeitpunkt ist nicht festgelegt.
Die Renteninformation kann auch online angefordert werden und wird dann postalisch zugestellt. Besitzt der Versicherte eien Signaturkarte oder verfügt er über den neuen Personalausweis mit online-Ausweisfunktion erfolgt die Renteninformation auch direkt auf dem Bildschirm.
 
 
* '''Weitere Auskünfte'''<br />
 
Dem Versicherten kann auch die Auskunft über die mögliche Erwerbsminderungsrente erteilt werden.
Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B.
 
- geplante Beitragszahlungen<br />
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente<br />
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich<br />
 
 
 
 
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Aktuelle Version vom 12. Juni 2018, 06:41 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen dem Rentenbescheid und der Rentenauskunft unterschieden.


  • Rentenbescheid

Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:

- Rentenart
- Rentenbeginn
- Rentenhöhe
- Rentendauer

Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.


  • Rentenauskunft

Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente. Ab April eines jeden Jahres wird die Auskunft an den Versicherten gesandt. Der genaue Zeitpunkt ist nicht festgelegt. Die Renteninformation kann auch online angefordert werden und wird dann postalisch zugestellt. Besitzt der Versicherte eien Signaturkarte oder verfügt er über den neuen Personalausweis mit online-Ausweisfunktion erfolgt die Renteninformation auch direkt auf dem Bildschirm.


  • Weitere Auskünfte

Dem Versicherten kann auch die Auskunft über die mögliche Erwerbsminderungsrente erteilt werden. Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B.

- geplante Beitragszahlungen
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich



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