Bootsversicherung, Skipperhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Skipper haftet persönlich für alle von ihm verursachten Schäden, die dieser einem Dritten durch den Gebrauch einer fremden Yacht zufügt. Versichert ist auch die Nutzung von Beibooten und Wassersportgeräten. Die Skipperhalftpflichtversicherung kann vom privaten und gewerblichen Skipper abgeschlossen werden.
Der Skipper haftet persönlich für alle von ihm verursachten Schäden, die dieser einem Dritten durch den Gebrauch einer fremden Yacht zufügt. Versichert ist auch die Nutzung von Beibooten und Wassersportgeräten. Die Skipperhalftpflichtversicherung kann vom privaten und gewerblichen Skipper abgeschlossen werden.

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 13:52 Uhr

Der Skipper haftet persönlich für alle von ihm verursachten Schäden, die dieser einem Dritten durch den Gebrauch einer fremden Yacht zufügt. Versichert ist auch die Nutzung von Beibooten und Wassersportgeräten. Die Skipperhalftpflichtversicherung kann vom privaten und gewerblichen Skipper abgeschlossen werden.


Versicherungsumfang der Skipperhaftpflichtversicherung

Die Skipperhaftpflichtversicherung leistet bei Personen- und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Dieese gilt für Yachten – Wassersportfahrzeuge – und nicht für Berufsschiffe – z.B. Fahrgastschiffe -.


Der Versicherungsschutz der Skipperhaftpflichtversicherung beinhaltet:

  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen
  • Kosten bei der Arrestierung der Yacht
  • Verlust von Nachfolgevercharterungen
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit durch den Skipper an der Yacht


Nicht im Versicherungsschutz beinhaltet sind Schäden an der Yacht selbst, außer der Schaden beruht auf grobe Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer.

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