Bootsversicherung, Skipperhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Skipper haftet persönlich für alle von ihm verursachten Schäden, die dieser einem Dritten durch den Gebrauch einer fremden Yacht zufügt. Versichert ist auch die Nutzung von Beibooten und Wassersportgeräten. Die Skipperhalftpflichtversicherung kann vom privaten und gewerblichen Skipper abgeschlossen werden.
Der Skipper haftet persönlich für alle von ihm verursachten Schäden, die dieser einem Dritten durch den Gebrauch einer fremden Yacht zufügt. Versichert ist auch die Nutzung von Beibooten und Wassersportgeräten. Die Skipperhalftpflichtversicherung kann vom privaten und gewerblichen Skipper abgeschlossen werden.
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