Krankenversicherung private, freie Heilfürsorge: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“)
 
(20 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


'''Die freie Heilfürsorge ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.'''<br />
'''Die <big>freie Heilfürsorge</big> ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.'''<br />


Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht.
Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht.
Dieser Pflicht kommt er u.a. In der Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten nach.
Dieser Pflicht kommt er bei Beamten in besonders gefährdeten Berufsgruppen durch die Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten im System der freien Heilfürsorge nach.  
Besonders gefährdete Berufe sind Polizisten, Feuerwehr, Soldaten (besondere Regelungen) und Justizbeamte.  


Anspruch auf freie Heilfürsorge, bis zum Rentenalter, haben demnach:<br />


Polizisten des Bundes und der meisten Länder,<br />
*'''Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Rentenalter haben demnach:'''<br />
Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,<br />
 
Justizvollzugsbeamte,<br />
:Polizisten des Bundes und der meisten Länder,<br />
Soldaten.<br />
:Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,<br />
:Justizvollzugsbeamte,<br />
:Soldaten (besondere Regelungen).<br />
 
 
⚠️ '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie werden nur für den Beamten selbst und nicht für  Familienangehörige gewährt. (Nicht sozialversicherungspflichtige) Familienangehörige sind aber beihilfeberechtigt und deshalb am besten mit dem kostengünstigen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keinen Restkostentarif an.<br />'''


'''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt. Die Familienangehörigen sind  am besten mit dem kostengünstigen Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten einen solchen Tarif nicht an.<br />'''


Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.  
Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten.  
Zeile 19: Zeile 31:




👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, für Beamte]]<br />


<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Krankenversicherung_private&mobileaction=toggle_view_mobile Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen]<br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Krankenversicherung private, Beamte]]<br />
 
 
 
[[Informationssystem Krankenversicherung private| Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]                                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]
 
--------------
 
 
'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
(vormals 82205 Gilching)
 
 
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax<br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Schlagwort: <br />




.-.-.-.


[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 14. Mai 2022, 07:57 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die freie Heilfürsorge ist nicht der gesetzlichen Krankenversicherung und auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.

Gegenüber seinen Beamten hat der Dienstherr, dies kann das Land oder der Bund sein, eine besondere Art der Fürsorgepflicht. Dieser Pflicht kommt er bei Beamten in besonders gefährdeten Berufsgruppen durch die Gewährung umfänglicher Heilbehandlungskosten im System der freien Heilfürsorge nach.


  • Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zum Rentenalter haben demnach:
Polizisten des Bundes und der meisten Länder,
Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,
Justizvollzugsbeamte,
Soldaten (besondere Regelungen).


⚠️ Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie werden nur für den Beamten selbst und nicht für Familienangehörige gewährt. (Nicht sozialversicherungspflichtige) Familienangehörige sind aber beihilfeberechtigt und deshalb am besten mit dem kostengünstigen Restkostentarif der privaten Krankenversicherung versorgt. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten keinen Restkostentarif an.


Beim Renteneintritt entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann erhält der Versicherte Beihilfe. Diese beträgt maximal 70 % der Heilbehandlungskosten. Der Beihilfetarif / Restkostentarif der privaten Krankenversicherung ergänzt den Schutz und bietet somit die beste und kostengünstigste Versicherungsform.


Siehe auch
Krankenversicherung private, Beamte


 Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen                                      zur Hauptseite 


Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn

















.-.-.-.