Testament: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da  zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.
Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da  zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.
* '''Formvorschriften'''<br />
:Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein.


* '''eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament'''<br />
* '''eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament'''<br />


Zu unterscheiden ist zwischen dem  „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede:
:Zu unterscheiden ist zwischen dem  „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig.  
 
 
*'''Ein eigenhändiges Testament''' muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes.
:► http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
*'''Ein öffentliches Testament''' hingegen wird von einem Notar verfasst.
:Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.
 
 
⚠️ Das Erbschaftsrecht ist sehr komplex. Es empfiehlt sich hier Rat bei einem Fachanwalt einzuholen.<br />
 
 
'''Siehe auch''' <br />
[[Erbfolge]]  <br />
[[Erbschaftssteuer]]  <br />
[[Erbschaftssteuer / Freibeträge]]  <br />
[[Erbschaftssteuerversicherung]]  <br />
 
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  08152<br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 




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* '''Formvorschriften'''<br />
Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein Computerausdruck! Beachten Sie den Wortlaut des gesetzes http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.




Nachlass, Nachlassverfügung


👁 Siehe auch: [[Erbfolge]] <br />
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 20. Januar 2023, 10:35 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.


  • Formvorschriften
Ein Testament sollte immer mit "Testament, mein letzter Wille" tituliert sein.


  • eigenhändiges und öffentliches, notarielles Testament
Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig.


  • Ein eigenhändiges Testament muss auch eigenhändig, handschriftlich vom Erblasser niedergeschrieben werden. Es reicht kein unterzeichneter Computerausdruck. Beachten Sie den Wortlaut des Gesetzes.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html
  • Ein öffentliches Testament hingegen wird von einem Notar verfasst.
Jedes Testament ist mit Vor- und Zunamen des Erblassers zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen.


⚠️ Das Erbschaftsrecht ist sehr komplex. Es empfiehlt sich hier Rat bei einem Fachanwalt einzuholen.


Siehe auch
Erbfolge
Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer / Freibeträge
Erbschaftssteuerversicherung


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: 08152


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn











Nachlass, Nachlassverfügung