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Ombudsmann für Versicherungen, Schlichtungsstelle: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ombudsmann für Versicherungen, Schlichtungsstelle'''


Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle. '''Sie arbeitet unabhängig und für den Versicherungsnehmer kostenfrei'''. Entscheidungen der Versicherer/Gesellschaften werden überprüft. Der Versicherungsombudsmann kann bis 10.000 Euro eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung treffen.  Für den Versicherungsnehmer ist die Entscheidung nicht verbindlich. Bis zu 100.000 Euro kann der Ombudsmann eine Empfehlung aussprechen.  
Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle. '''Sie arbeitet unabhängig und für den Versicherungsnehmer kostenfrei'''. Entscheidungen der Versicherer/Gesellschaften werden überprüft. Der Versicherungsombudsmann kann bis 10.000 Euro eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung treffen.  Für den Versicherungsnehmer ist die Entscheidung nicht verbindlich. Bis zu 100.000 Euro kann der Ombudsmann eine Empfehlung aussprechen.  
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👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Ombudsmann]]<br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Ombudsmann]]<br />
👁 Siehe auch: [[Schlichtungsstellen / Streitbeilegungsstellen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Schlichtungsstellen / Streitbeilegungsstellen]]<br />
[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile  Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]<br />


Schlagwort: Ombudsmann, Schlichtung, Schlichtungsstelle, Streitbeilegung
Schlagwort: Ombudsmann, Schlichtung, Schlichtungsstelle, Streitbeilegung


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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