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Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Um den Versicherungsschutz zu erhalten, ist die Einhaltung von sog. Obliegenheiten zu beachten.  Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Diese ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Es wird unterschieden in vorvertragliche Obliegenheiten und vertragliche Obliegenheiten während des Bestehens des Versicherungsvertrages. Des weiteren wird zwischen allgemeinen vertraglichen Obliegenheiten und speziellen Auskunftsobliegenheiten und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls differenziert. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Um den Versicherungsschutz zu erhalten, ist die Einhaltung von sog. Obliegenheiten zu beachten.  '''Obliegenheiten sind Verhaltensvorschriften''', die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Diese ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen. Es wird unterschieden in vorvertragliche Obliegenheiten und vertragliche Obliegenheiten während des Bestehens des Versicherungsvertrages. Des weiteren wird zwischen allgemeinen vertraglichen Obliegenheiten und speziellen Auskunftsobliegenheiten und Aufklärungsobliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls differenziert. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).


  '''Unter Umständen ist der Versicherer bei einer Obliegenheitsverletzung von der Verpflichtung zur Leistung frei'''. Die Leistungsfreiheit richtet sich nach dem Grad des Verschuldens der Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer. Bei einer grob fahrlässigen und vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung spielt die Kausalität – ursächlicher Zusammenhang – eine wichtige Rolle.
  '''Unter Umständen ist der Versicherer bei einer Obliegenheitsverletzung von der Verpflichtung zur Leistung frei'''. Die Leistungsfreiheit richtet sich nach dem Grad des Verschuldens der Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer. Bei einer grob fahrlässigen und vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung spielt die Kausalität – ursächlicher Zusammenhang – eine wichtige Rolle.
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