Privathaftpflichtversicherung, Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Schadensfälle, die durch Kinder unter sieben Jahren herbeigeführt wurden, werden häufig auf Grund der deliktsunfähigkeit, vom Versicherer nicht übernommen. Ist der Schaden bei Freunden oder Nachbarn entstanden, so sieht man sich als Eltern trotzdem in der Verpflichtung den Schaden zu ersetzen. <br />
Schadensfälle, die durch Kinder unter sieben Jahren herbeigeführt wurden, werden häufig auf Grund der deliktsunfähigkeit, vom Versicherer nicht übernommen. Ist der Schaden bei Freunden oder Nachbarn entstanden, so sieht man sich als Eltern trotzdem in der Verpflichtung den Schaden zu ersetzen. <br />


  Worauf also zu achten ist: In der Privathaftpflichtversicherung der Eltern sollte der Schadenersatz für Kinder, unter sieben Jahren, immer mitversichert sein.<br />
  ❗️Worauf zu achten ist: In der Privathaftpflichtversicherung der Eltern sollte der Schadenersatz für Kinder, unter sieben Jahren, immer mitversichert sein.<br />




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