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Krankenversicherung gesetzliche, Krankentagegeld Aussteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung gesetzliche, Krankentagegeld Aussteuerung:
Das Krankentagegeld ist in den §§ 44 ff. SGB V geregelt und eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.  
Das Krankentagegeld ist in den §§ 44 ff. SGB V geregelt und eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.  


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Ist der Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Zahlung des Krankentagegelds durch die Krankenkasse ausgeschöpft – im Regelfall nach 78 Wochen – so erfolgt die sog. Aussteuerung. Die Aussteuerung bedeutet, dass keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber und keine Krankentagegeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt.  
Ist der Zeitraum der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und die Zahlung des Krankentagegelds durch die Krankenkasse ausgeschöpft – im Regelfall nach 78 Wochen – so erfolgt die sog. Aussteuerung. Die Aussteuerung bedeutet, dass keine Lohnfortzahlung mehr durch den Arbeitgeber und keine Krankentagegeldzahlung durch die Krankenkasse erfolgt.  
Besteht für den Arbeitgeber nach der Aussteuerung keine Beschäftungsmöglichkeit mehr für den Arbeitnehmer, so sollte ein Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung der verbleibenden Leistungsfähigkeit und der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit gestellt werden. Ansonsten bleibt nur die Beantragung der Grundsicherungsleistungen nach SGB II bzw. Sozialhilfe nach SGB XII.
Besteht für den Arbeitgeber nach der Aussteuerung keine Beschäftungsmöglichkeit mehr für den Arbeitnehmer, so sollte ein Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung der verbleibenden Leistungsfähigkeit und der fehlenden Beschäftigungsmöglichkeit gestellt werden. Ansonsten bleibt nur die Beantragung der Grundsicherungsleistungen nach SGB II bzw. Sozialhilfe nach SGB XII.
XYZ


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[[Category:Krankenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]]
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