Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Deckungszusage''' erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.<br />
Die <big>'''Deckungszusage'''</big> erfolgt durch den Versicherer. Dieser erklärt rechtsverbindlich die Kostenübernahme im eingetretenen Schadenfall.<br />


Unter '''vorläufiger Deckungszusage''' versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br />
Unter '''vorläufiger Deckungszusage''' versteht man die Zusage des Versicherers, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag zustandegekommen ist und der Erstbeitrag gezahlt, sofortigen Versicherungsschutz zu bieten.<br />
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