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Vor den finanziellen Schadenersatzforderungen, die durch '''Sach- und Personenschäden und unechte Vermögensschäden''' entstehen, schützt die '''Vereinshaftpflichtversicherung'''.<br> | Vor den finanziellen Schadenersatzforderungen, die durch '''Sach- und Personenschäden und unechte Vermögensschäden''' entstehen, schützt die '''Vereinshaftpflichtversicherung'''.<br> | ||
Die Vereinsvermögensschadenhaftpflicht schützt, wenn durch die Vereinstätigkeit ein '''echter Vermögensschaden''' entsteht und Schadenersatz gefordert wird.<br> | Die '''Vereinsvermögensschadenhaftpflicht''' schützt, wenn durch die Vereinstätigkeit ein '''echter Vermögensschaden''' entsteht und Schadenersatz gefordert wird.<br> | ||
Die persönliche Haftung des Vereinsvorstands ('''D&O - Managerversicherung''') sollte mit abgedeckt sein.<br> | Die persönliche Haftung des Vereinsvorstands ('''D&O - Managerversicherung''') sollte mit abgedeckt sein.<br> | ||
Eine '''Veranstaltungshaftpflichtversicherung''' ist erforderlich, wenn außersatzungsmäßige Veranstaltungen / Events stattfinden.<br> | Eine '''Veranstaltungshaftpflichtversicherung''' ist erforderlich, wenn außersatzungsmäßige Veranstaltungen / Events stattfinden.<br> |