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<big>''' | Der <big>'''Annahmezwang / Kontrahierungszwang'''</big> wird durch eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt. Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten seine Anwendung. | ||